Rechtsanwalt Florian Wiesenberger - Ihr Ansprechpartner im Strafrecht mitten in Landshut!

Herr Rechtsanwalt Florian Wiesenberger ist als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltsverein seit der Kanzleigründung im Jahr 2007 schwerpunktmäßig im Strafrecht tätig und bietet Ihnen eine Vertretung auf Augenhöhe – sei es gegenüber dem Richter oder dem Staatsanwalt.

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit seinem Mandanten ist die wichtigste Voraussetzung für eine effektive Verteidigung. Die persönliche und verbindliche Beratung hat daher oberste Priorität.

Herr Rechtsanwalt Florian Wiesenberger vertritt Sie auf allen Gebieten des Strafrechts, wie etwa Kapitalstrafrecht, Vermögensdelikte, Sexualstrafrecht, Jugendstrafrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht und die Vertretung in Nebenklageverfahren.

Nirgendwo steht für den Betroffenen so viel auf dem Spiel wie auf dem Gebiet des Strafrechts. Wer sich als Beschuldigter in einem Strafverfahren einer Verhaftung oder Durchsuchung ausgesetzt sieht, blickt oft tatsächlich in einen Abgrund.

Hier ist schnelle und kompetente Hilfe durch einen Strafverteidiger erforderlich.

Gute Strafverteidigung endet aber nicht mit der Verurteilung des Mandanten. Oft ist es möglich, für den Mandanten frühzeitig eine Unterbringung im offenen Vollzug zu arrangieren, um so die Auswirkung der Strafhaft auf die berufliche Zukunft zu begrenzen.

Warum sollte ich überhaupt einen Rechtsanwalt beauftragen?

Je früher ein Rechtsanwalt mit der Sache befasst ist, umso effektiver können Ihre Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden. Häufig werden in den ersten Stunden entscheidende Fehler gemacht, wenn der Betroffene sich spontan gegenüber den Ermittlungsbehörden erklärt und damit um Kopf und Kragen redet. Derartige Spontanäußerungen sind auch ohne vorangegangene Belehrung im weiteren Verfahren verwertbar.

Einem Rechtsanwalt muss in Straf– und Bußgeldverfahren volle Akteneinsicht in alle Akten (Haupt-, Spuren-, Sonderakten etc.) gegeben werden. Privatpersonen haben hierauf keinen Anspruch. Nach Akteneinsicht bespricht Herr Rechtsanwalt Florian Wiesenberger den Akteninhalt mit Ihnen und erarbeitet auf dieser Basis eine Verteidigungsstrategie. Im Strafverfahren hat ein mit der Staatsanwaltschaft erfahrener Anwalt darüber hinaus oft die Möglichkeit, eine Einstellung des Verfahrens zu erzielen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Kein Urteil, Kostenersparnis, Zeitersparnis und keine öffentliche Blöße.

Nicht zuletzt ist man als Betroffener naturgemäß auch emotional betroffen, so dass man bestimmte Erfolgsaussichten nicht mehr objektiv einschätzen kann. Herr Rechtsanwalt Florian Wiesenberger verschafft Ihnen den erforderlichen objektiven Überblick und klärt gemeinsam mit Ihnen, welche Ziele realistisch verfolgbar sind. 

Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Es kommt hier nicht auf die finanzielle Situation des Beschuldigten an. Die Strafprozessordnung sieht in gewissen Fällen vor, dem Beschuldigten eines Strafverfahrens einen notwendigen Verteidiger - einen sogenannten Pflichtverteidiger – beizuordnen. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird, gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird oder wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint. Als Ihr Strafverteidiger übernimmt Rechtsanwalt Florian Wiesenberger auch Pflichtverteidigungen. Wenn Sie eine Anklage erhalten haben und Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihnen ein Pflichtverteidiger zusteht, so wenden Sie sich vertrauensvoll an Herrn Rechtsanwalt Florian Wiesenberger.

Wie muss ich reagieren, wenn mir vom Gericht eine Anklageschrift zugestellt wird?

Sie werden als nächsten Schritt den Beschluss über die Eröffnung des Hauptverfahrens und dann die Ladung zur Hauptverhandlung vor Gericht erhalten. Die vom Gericht gesetzte Frist zur Erwiderung spielt hier keine Rolle. Dennoch ist es hier spätestens an der Zeit, einen Verteidiger zu beauftragen, da in einigen Wochen oder Monaten die Gerichtsverhandlung stattfinden wird.

Welche Unterlagen bringe ich bei einem strafrechtlichen Problem zur Besprechung mit?

Haben Sie ein strafrechtliches Problem, bringen Sie für eine effektive erste Besprechung bitte folgende Unterlagen mit (falls vorhanden):

  • Durchsuchungsbeschluss und –protokoll
  • Sicherstellungsprotokoll
  • Ladung zur Vernehmung
  • Anlageschrift oder Strafbefehl
  • Schriftverkehr mit der Polizei/Staatsanwaltschaft
Kosten der Strafverteidigung

Bei Strafverfahren ist es am Anfang oft nicht möglich, die insgesamt anfallenden Kosten auch nur annähernd zu überblicken. Eine zehntägige Hauptverhandlung in einem großen Verfahren beim Landgericht bedeutet natürlich einen erheblich größeren Aufwand als ein kleiner Diebstahl, der beim Amtsgericht verhandelt wird.

Aus diesem Grunde werden in Strafverfahren oftmals Honorarvereinbarungen geschlossen, die dann für Sie und für mich verbindlich sind, so dass Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben. Bei einem Besprechungstermin können wir dies in aller Offenheit erörtern.